Ratgeber · Aufmass

Ist die Wohnung so gross, wie es im Inserat steht?

In Zürich kostet der Quadratmeter zwischen 12'000 und 18'000 Franken. Fünf Prozent Abweichung sind ein fünfstelliger Betrag.

Alice CarpenterUnabhängige zertifizierte BausachverständigeDESAG B/250907
DESAG B/250907 · Prüfen DIN EN ISO 17024 RICS-accredited BSc · London Tätig seit 2015 Vollversichert 300+ Begutachtungen 5.0 · Google Bewertungen
Wie wird die Wohnfläche in der Schweiz berechnet?

Massgebend ist in der Regel die Norm SIA 416. Sie unterscheidet Geschossfläche, Nutzfläche und Nebennutzfläche. Entscheidend für Käufer ist meist die Hauptnutzfläche: die bewohnbaren Räume. Balkone, Keller, Estrich und Garagen zählen nicht dazu, werden in Inseraten aber häufig mitgerechnet oder unklar ausgewiesen.

Was mitzählt
  • Wohn- und Schlafräume, Küche, Bäder, Korridore innerhalb der Wohnung
  • Flächen unter Dachschrägen, soweit die lichte Höhe ausreicht
  • Eingebaute Schränke, soweit sie zur Nutzfläche gehören
Was nicht mitzählt
  • Balkone, Terrassen und Sitzplätze
  • Keller, Estrich und Abstellräume ausserhalb der Wohnung
  • Garagen, Einstellhallenplätze und Technikräume
  • Konstruktionsflächen, also die Wände selbst
Warum die Zahlen auseinandergehen

Inserate stammen von Maklern, nicht von Vermessern. Häufig wird aus alten Plänen abgeschrieben, nach Umbauten nicht korrigiert, oder es werden Flächen addiert, die nach SIA 416 nicht zur Wohnfläche gehören. Keines davon ist zwingend böswillig, teuer wird es trotzdem.

Wir messen unabhängig auf und stellen die Angabe im Inserat der Berechnung nach SIA 416 gegenüber. Weicht sie ab, haben Sie eine Zahl für die Verhandlung.

Häufige Fragen
Ratgeber · Aufmass

Zählt der Balkon zur Wohnfläche?

+

Nach SIA 416 gehören Balkone, Terrassen und Sitzplätze nicht zur Hauptnutzfläche. In Inseraten werden sie trotzdem häufig ganz oder anteilig mitgerechnet. Fragen Sie nach, auf welcher Grundlage die angegebene Fläche berechnet wurde.

Wie genau ist ein Aufmass?

+

Ein sorgfältiges Aufmass mit Laserdistanzmesser liegt im Bereich weniger Zentimeter je Raum. Über eine ganze Wohnung summiert sich das auf unter einem Prozent, also deutlich unter den Abweichungen, die wir in Inseraten regelmässig finden.

Kann ich wegen einer falschen Flächenangabe vom Kauf zurücktreten?

+

Das hängt vom Kaufvertrag und von der Erheblichkeit der Abweichung ab und ist eine rechtliche Frage. Vor der Beurkundung ist die Lage einfacher: Dann ist es ein Verhandlungspunkt, kein Rechtsstreit.

Prüfen Sie die Fläche bei jedem Gutachten?

+

Ja, das Aufmass ist Teil des Vollgutachtens. Beim Red Flag Check prüfen wir die Fläche nur, wenn die Angabe im Inserat offensichtlich nicht zum Grundriss passt.

Unabhängig zertifiziert
DESAG, Deutsche Sachverständigen Gesellschaft

DESAG-zertifiziert

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DESAG Sachverständiger Stempel, Alice Carpenter, B/250907

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BSG e.V. Sachverständiger, Alice Carpenter, DE-B-18092507

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Nächster Schritt

Im Gutachten steht die Zahl.

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